Heute ist der Gustav-Adolf-Gedenktag. Aus diesem Anlass wird der Präsident des GAW Dr. Wilhelm Hüffmeier in der Gustav-Adolf-Kirche zu Meuchen predigen. Hier wurde am 6. November 1632 nach der sog. Schlacht bei Lützen der Leichnam des verstorbenen Schwedenkönigs aufgebahrt. Am 200. Gedenktag 1832 wurde in Lützen das GAW gegründet.
Immer wieder wurde der Name des ältesten evangelischen Hilfswerkes diskutiert. Dazu sagte
Bischof em. Wolfgang Huber in seiner Predigt im Festgottesdienst „175 Jahre Gustav-Adolf-Werk“ in Lützen am 6. November 2007 folgendes:
„Hilfsgelder statt Heldengedenken – so lässt sich der Impuls von 1832 zusammenfassen. Hier in Lützen wird es schnell einleuchten, wenn ich darin eine frühe Form von „Schwerter zu Pflugscharen“ sehe. Keinem kann verborgen bleiben, dass der schwedische König, auf den sich diese Aktion beruft, in der Wahl seiner Mittel nicht zimperlich war; sein Handeln entsprach dem, was man von einem erfolgreichen Kriegsherrn in den Grausamkeiten des Dreißigjährigen Krieges zu erwarten hat; zu unkritischer Verherrlichung taugt das nicht. Nach damaliger Vorstellung war es seines Amtes, dem Recht mit Waffengewalt Raum und Durchsetzung zu verschaffen. Auch wenn wir uns darum bemühen, zu Verhältnissen beizutragen, in denen Frieden auf andere Weise geschaffen und gesichert wird, haben wir freilich kein Recht dazu, dem protestantischen König, der auf solche Weise tätig wurde, den Ernst des Glaubens und die Aufrichtigkeit seiner Glaubensmotive streitig zu machen. Den Kriegsherrn und den Verteidiger seines Glaubens zusammen zu sehen: das ist – die keineswegs einfache – Aufgabe, vor die uns die Erinnerung an Gustav Adolf stellt.
Die Denkschrift des Rates der EKD „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“ macht deutlich: Wer den Frieden will, muss den Frieden vorbereiten. Wer aus dem Frieden Gottes lebt, tritt für den Frieden in der Welt ein. Friede ist nur dann nachhaltig, wenn er mit Recht und Gerechtigkeit verbunden ist. Daraus ergibt sich eine Verpflichtung auf den Vorrang ziviler Konfliktbearbeitung und die Bindung der Anwendung von Zwangsmitteln, auch von Mitteln militärischer Gewalt, an strenge ethische und völkerrechtliche Kriterien. Auch die Herausforderung durch den modernen internationalen Terrorismus rechtfertigt keine Wiederbelebung der Lehre vom ‚gerechten Krieg‘. Vielmehr bewährt sich gerade in einer solchen Situation die Ausrichtung aller friedenspolitischen Überlegungen an der Leitidee des ‚gerechten Friedens‘.“
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