Im Reformationsjubiläumsjahr werden Aktivitäten der Lutherischen Kirche im Europäischen Russland (ELKER) mit 2 Millionen Rubel vom Staat durch das Präsidialamt unterstützt. Diese Unterstützung ist ein Zeichen der Anerkennung der Präsenz der lutherischen Kirche in Russland und ihres Einsatzes in der Vergangenheit und Gegenwart. In diesem Jahr wird es Veranstaltungen in Moskau als auch in den Regionen Russlands geben. Das erste wichtige Ereignis in diesem Jahr war die Weltgebetswoche für die Einheit der Christen. Für eine Diasporakirche wie der ELKER ist die Unterstützung nicht hoch genug zu schätzen.

Auf der anderen Seite gibt es nach wie vor Probleme, die das Leben der Kirche erschweren. Im Sommer 2016 wurde ein Religionsgesetz verabschiedet, dass zum Ziel hatte, Gewalt, die von religiösen Fundamentalisten ausgehen, einzudämmen. Allerdings werden kleine Diasporakirchen von dem generalisierten Gesetz stark betroffen, denn ihnen wird verboten, sich in Büros, Geschäftsräumen oder Wohnungen zu Gottesdiensten zu treffen. Ebenso sind jede Arten von Missionierungsversuchen unterbunden. Sobald eine Diasporakirche im Besitz eines eigenen Kirchengebäudes eines eigenen von außen sichtbaren Kirchengebäudes ist, dann gelten die Beschränkungen nicht mehr. Erschwert wird insofern für Gemeinden der ELKER der Gemeindeaufbau, wenn historische Kirchengebäude nicht zurückgegeben wurden. Dieses Gesetz kollidiert insofern auch mit einem älteren Gesetz, das historischen Kirchen zugestand, entweder ihren Kirchen zurückzuerhalten oder einen Ausgleich zu bekommen durch ein alternatives Gebäude. Die Gesetze scheinen sich gegenseitig zu behindern und obendrein sind sie abhängig von den jeweiligen Behörden in den Regionen. Zudem ist der Einfluss der Zentralregierung von Region zu Region unterschiedlich, je nachdem welche politische Partei das Sagen hat. Es ist teilweise nicht durchschaubar, nach welchen regeln Entscheidungen getroffen werden. Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn Verwaltungen und Bürgermeister wechseln. Oft genug beginnen dann für Diasporakirchen die Verhandlungen völlig neu. Auf was kann man sich verlassen? Ein weiteres Gesetz aus der ersten Hälfte des Jahres 2016 erschwert die Arbeit einer kleinen Kirche – das „Gesetz gegen die Verletzung der Gefühle der Gläubigen“, um den Missbrauch von Kirche und deren Verletzung zu unterbinden. Aber auch hier zeigt sich, dass die Frage der Auslegung des Gesetzes dehnbar ist und eine Frage der Umsetzung durch die jeweilige Verwaltungsbehörde. 

Deutlich ist es, dass eine historische Kirche wie die ELKER in den verschiedensten Regionen nur eine Zukunft hat, wenn sie ein sichtbares Kirchengebäude und einen gut ausgebildeten Pastor oder Pastorin hat. Ohne das geht es nicht, in Russland Kirche zu sein. Kirche muss sichtbar sein. menschen müssen wissen, wo sie hingehen können. Es zeigt sich, dass dort Gemeinden zusammenschrumpfen, wo das nicht gegeben ist. 

Ein Hoffnungszeichen ist es, dass in Moskau es in der Fort- und Ausbildung von Theologen zu einer Kooperation mit dem katholischen St- Thomas-Institut gekommen ist. Prädikaten und Prediger werden hier ausgebildet und lernen hier ebenso lutherische Theologie. Die beiden Diasporakirchen – lutherisch und katholisch – arbeiten eng zusammen, um ihre Gemeinden versorgen zu können. Beide profitieren von dieser Kooperation. Dieses könnte ein gutes Modell für die weitere Ausbildung von Theologen in Russland sein. Für die Zentrale Propstei funktioniert es derzeit gut und ist ein Hoffnungszeichen.