Neubau der lutherischen Kirche in Saratow

Präsident Putin hat das umstrittene Gesetz über „unerwünschte“ ausländische Organisationen in Kraft gesetzt. Damit ist in Russland ein schärferes Vorgehen gegen Nichtregierungsorganisationen aus dem Ausland möglich. Ausländische und internationale Organisationen können für unerwünscht erklärt werden und verboten werden, wenn z.B. die Verteidigungsfähigkeit oder Sicherheit des Staates bedroht sei. Guthaben können z.B. eingefroren werden.

In einem Zusatz heißt es, dass in Russland tätige „zerstörerische Organisationen gestoppt werden müssen. Sie seien eine Bedrohung für die „Werte des russischen Staates“. Scharfe Kritik kommt vor allen Dingen von Human Rights Watch (HRW) und Amnesty International (AI). Dieses Gesetz ersticke und zerstöre das Leben der Zivilgesellschaft. Nach Auskunft hätten inzwischen fast 60 Organisationen ihre Arbeit einstellen müssen.

Vor allen Dingen stehen Organisationen unter Beobachtung der staatlichen Organe, wenn sie finanzielle Unterstützung aus dem Ausland bekommen.

Gespürt haben das die beiden Partnerkirchen des GAW. Es gab Überprüfungen durch das Justiz- und das Finanzministerium. Die intensive Prüfung durch die russischen Behörden hat zur Verunsicherung geführt. Unklar ist, ob die lutherischen Kirchen überhaupt unter diese repressive Gesetzesänderung fallen. Eine Rechtssicherheit gibt es scheinbar nicht. Deutlich ist jedoch, dass den Kirchen signalisiert werden soll, dass der Staat sie kontrolliert. Allerdings ist unklar, welches Ziel hinter der Kontrolle der Kirchen steht.