Sup. Großmann |
Diasporaverantwortung gehört seit Bestehen evangelischer Kirchen zu ihr dazu. Davon zeugen unzählige Beispiele. Eines der ersten bekannten Zeugnisse stammt schon aus dem Jahre 1555. Philipp Melanchthon hörte von der Vertreibung evangelischer Prediger aus Böhmen. In einem Brief versicherte er den 200 Vertriebenen und ihren Familien die Solidarität der Evangelischen. In den folgenden Jahrhunderten gab es viele weitere Beispiele der Hilfe und Unterstützung für Evangelische, die in Minderheit lebten. Kirchbauten wurden u.a. unterstützt, wie z.B. im Jahre 1611 die lutherische Salvatorkirche in Prag. Hier halfen nach einem Bittbrief Fürstenhäuser mit entsprechenden Mitteln. Dieses und viele andere Beispiele zeigen, wie die Fürsorge für bedrängte Glaubensgenossen in der evangelischen Kirche schon früh hervorgetreten ist. Diasporaverantwortung ist damit älter und zuweilen stärker als der Missionstätigkeiten. Die Beispiele belegen auch, daß das gesamte Kirchenvolk sich dieser Fürsorge annahm mit den Fürstenhäusern gemeinsam. Die Hilfe bestand in Kollekten und Geldgaben für Kirchbauten und in der Überlassung von Grundstücken. Neben der materiellen Hilfe war die geistige Stärkung wichtig, wie Melanchthons Brief zeigt.
Was fehlte, war eine organisierte Hilfe. Häufig war diese Art eine Partnerschaftshilfe, die häufig vereinzelt auftrat. Es fehlte der Zusammenhang, die Planmäßigkeit und Organisation. In der Aufklärungszeit wurden zahlreiche Stiftungen gegründet. Daran anknüpfend und aus die Tradition der Hilfe für die Glaubensgenossen herkommend, konnte der erste Präsident des GAW, Superintendent Großmann aus Leipzig, dieser empfundenen Verantwortung eine organisatorische Basis geben. Ihm selbst stand die Not einer böhmischen Gemeinde in Fleißen vor Augen, die dann die erste vom GAW geförderte Kirche wurde. – (Quelle: Evangelische Diaspora und Gustav Adolf-Verein, Hrsg. Bruno Geißler, Leipzig 1930)
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