Gedenkstein in Breitenfeld

„Glaubensfreiheit für die Welt“ – diese Worte finden sich auf einem Gedenkstein vor den Toren Leipzigs in Breitenfeld. Er steht ein Stück außerhalb, umgrenzt von ein paar Bäumen mit weitem Blick hinüber nach Leipzig. Der Gedenkstein erinnert daran, dass Glaubensfreiheit durch schwere Zeiten hindurch errungen wurde. Er erinnert an eine Schlacht im 30-jährigen Krieg. 

Man hat mühsam gebraucht zu lernen, dass in einem Land nicht alle Menschen gleich glauben müssen. Sie haben das Recht anders oder gar nicht zu glauben. Das darf das Zusammenleben nicht gefährden. Im Gegenteil: Es bereichert es. Glaubensfreiheit ist ein Menschenrecht. 

In der Charta der Menschenrechte ist es quasi das Herzstück, denn an diesem Recht hängen andere Rechte wie die Gewissens- und Meinungsfreiheit. 

Glaubens- und Religionsfreiheit ist in vielen Ländern dieser Welt keine Selbtsverständlichkeit. Daran erinnert das Gustav-Adolf-Werk – Diaspoarwerk der Evangelischen Kirche in Deutschland – mit seiner Arbeit immer wieder.

So gibt es in bestimmten Regionen Syriens – dem Ursprungsland des christlichen Glaubens – gar keine Christen mehr. Radikale Islamisten und der lange Krieg verhindern es. In Aleppo, Homs, Latakia, Damaskus oder Qamishli kann man seinen Glauben frei leben – wenn man sich denn politisch zurückhält. Wir müssen an sie erinnern, denn der christliche Glaube ist in der ganzen Region bedroht. 

Es darf uns nichtegal sein, wenn an anderen Orten dieser Welt Christen bedrängt sind. Sie dürfen nicht vergessen werden. Daran zu erinnern: Das gehört zum Wesen unseres Glaubens.

Der Tag der Menschenrechte  wird am 10. Dezember gefeiert und ist der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.