Der ausgehandelte Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD äußert sich unter der Überschrift „Menschenrechte, Krisenprävention und humanitäre Hilfe“ auch zum Thema Religionsfreiheit als Menschenrecht. Es ist sehr zu begrüßen, dass das Amt eines Beauftragten geschaffen werden soll, der das Thema „weltweite Religionsfreiheit“ im Blick hat und in die Arbeit einer neuen Bundesregierung einfließen lässt – und dabei hoffentlich Gehör findet.
Gerade für religiöse Minderheiten ist es wichtig, dass ihnen ihre Rechte nicht vorenthalten werden, dass sie sich als Bürger und Bürgerinnen mit gleichen Rechten in ihre Gesellschaft einbringen können. Immer wieder ist das eine große Herausforderung – auch in Europa. In Spanien z.B. durften evangelische Pfarrer während der Franco-Diktatur jahrzehntelang keine Sozialbeiträge leisten. Ein Unrecht, das nachwirkt, weil sie dadurch heute keine staatlichen Renten erhalten können! Der spanische Staat erkennt dieses Unrecht bis heute nicht an, obwohl er vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof dazu aufgefordert wurde.
Aus den Partnerkirchen des GAW erfahren wir immer wieder, dass die Rechte evangelischer Minderheiten eingeschränkt werden, weil der Staat die Mehrheitskirche quasi als Staatskirche ansieht und Minderheitenkirchen kaum wahrnimmt oder nicht anerkennt. In vielfältiger Weise berichtet das GAW regelmäßig darüber – auch aus Ländern, wo die Religionsfreiheit quasi nicht existiert. Für muslimische Menschen gleicht es sozialem Selbstmord, zum christliche Glauben zu konvertieren – so in Marokko, Tunesien, Ägypten, Syrien und Irak. Dieses Thema greift dezidiert der „Ökumenische Bericht zur Religionsfreiheit von Christen weltweit 2017“ auf, an dem das GAW mitgearbeitet hat.
Sobald der Bundesbeauftragte berufen ist, wird das GAW sich mit ihm in Verbindung setzen, Kontakt aufnehmen und darum bitten, bei der Frage zur Religionsfreiheit die evangelischen Minderheiten weltweit im Blick zu behalten, Delegationen der Bundesregierung für diese Frage zu sensibilisieren und dazu unsere Erfahrungen und Kompetenzen als GAW einfließen zu lassen.
Als GAW begrüßen wir das, was im Koalitionsvertrag folgendermaßen formuliert ist:
„Religionsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht, das weltweit zunehmend eingeschränkt oder komplett infrage gestellt wird. Das gilt für zahlreiche religiöse Minderheiten weltweit. Unsere Solidarität gilt allen benachteiligten religiösen Minderheiten. Dazu zählt der beharrliche Einsatz für viele Millionen verfolgter Christinnen und Christen.Wir werden das Amt der/des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit schaffen. Wir werden den Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit im zweijährigen Rhythmus und systematischen Länderansatz fortschreiben. (7402-7410)“
Hier findet sich der komplette Koalitionsvertrag:
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