Emilio Aslla Flores in der Zentrale des GAW |
Die lutherische Kirche in Bolivien steht nach Auskunft des Kirchenpräsidenten Emilio Aslla Flores vor schwierigen Herausforderungen, die u.a. auch mit der Änderung der bolivianischen Verfassung zu tun haben. Nach Verabschiedung im März 2009 definiert sich der Staat akonfessionell oder auch laizistisch. Nach Artikel 4 werden alle Religionen gleichgestellt. Es heißt: “Der Staat respektiert und garantiert Religionsfreiheit für alle Religionen und spirituellen Glaubensrichtungen, in Übereinstimmung mit ihren Kosmovisionen. Der Staat ist unabhängig von jeder Religion.“ In den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde noch die katholische Religion als Staatreligion deklariert.
Hatten sich die ökumenischen Beziehungen danach abgekühlt, weil die katholische Kirche hinter dieser Veränderung Vertreter protestantischer Kirchen vermutete, so gab es in jüngster Zeit eine neue Annäherung, Im Juli 2013 wurde ein neues Kultusgesetz verabschiedet, das alle Kirchen gleichermaßen in Schwierigkeiten bringt. Hier wird nicht geregelt, wie die Kirchen sich im Staat engagieren können, sondern, was jede Kirche jedes Jahr bei staatlichen Behörden nachzuweisen hat. Dazu gehört: 1. Informationen über die Aktivitäten der Kirche, 2. Nachweis des Haushaltsplanes, 3. Nachweis über Gelder und ausländische Unterstützungen, 4. Der legale Vertreter muss Nachweise erbringen über seine Ausbildung, seinen Wohnort, sein polizeiliches Führungszeugnis und seine Aktivitäten. Man fühlt sich zurecht gegängelt. Deshalb kam es auch im November auf Initiative der katholischen Bischofskonferenz ein eine Einladung an die methodistische, presbyterianischen und lutherische Kirche. Übrigens nahm auch die Baptistische Kirche der Aymara teil. Man muss sich zusammentun, um dem Staat gegenüber seine Interessen durchzusetzen.
Das wird besonders deutlich an dem neuen Bildungsgesetz, das Schulen in freier Trägerschaft unter Druck setzt. Neben der katholischen Kirche, die ca. 1.500 Schulen unterhält, ist hier die methodistische Kirche (ca. 30 Schulen) und die lutherische Kirche mit zwei Schulen betroffen. Diese Schulen erhalten keine staatliche Unterstützung. Das neue Gesetz verlangt jetzt zusätzlich auf das bezahlte Schulgeld 15 % Steuern. Zudem wird per Gesetz geregelt, dass das Schulgeld sich nur um 5 % erhöhen darf. Die Kirchen bemühen sich nun mit einer ökumenischen Stimme zu sprechen, um ihre Interessen gegenüber dem bolivianischen Staat zu wahren und sich weiter im Bildungsbereich engagieren zu können.
Kommentare