Projektausschuß des GAW |
Mitte eines Jahres trifft sich der Projektausschuß des GAW, um die in der Regel bis März eines Jahres eingegangenen und danach evaluierten Projekte der Partnerkirchen des GAW zu besprechen und dann der Vertreterversammlung des GAW im September zum beschluß vorlegen zu können. Das gelang heute. Und natürlich wurde intensiv besprochen, welche Richtlinien denn infrage kommen, um als Partner des GAW aufgenommen werden zu können. In der Satzung aus dem Jahre 1843 hieß es ursprünglich: „lutherische, reformierte und unierte sowie solche Gemeinden, welche ihre Übereinstimmung mit der evangelischen Kirche glaubhaft nachweisen.“ Die Satzung des GAW äußert sich nicht dezidiert über Richtlinien für Partnerkirchen. Dort heißt es unter § 1 : „(1) Nach dem Wort Galater 6,10 : „Lasst uns Gutes tun an jedermann, allermeist aber an des Glaubens Genossen“, das für die Arbeit des Gustav-Adolf-Werkes richtungweisend ist, will das GAW seit 1832 den evangelischen Minderheitskirchen helfen. Dies geschieht zur Stärkung der Gemeinschaft des Glaubens in ökumenischer Verantwortung durch geistliches und materielles Miteinanderteilen. (2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben hält das GAW Verbindung zu evangelischen Minderheitskirchen und -gemeinden, informiert über sie und bringt Mittel zur Förderung des kirchlichen Lebens in der Diaspora auf. (3) Damit will das GAW im Zusammenwirken mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), ihren Gliedkirchen und Gemeinden, die besondere Verantwortung für den Dienst in der Diaspora gemäß Artikel 16 der Grundordnung der EKD vom 13.07.1948 wahrnehmen.“An klareren Richtlinien wird gearbeitet und muß weiter nachegdacht werden. Z.B. wird über folgende Regelung nachgedacht.
Die Partnerkirchen sollten zwei Voraussetzungen mitbringen:
1. Mitglied im Lutherischen Weltbund oder im Weltbund Reformierter Kirchen
2. Mitglied in der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE)
Nicht alle Kirchen sind in der Lage, diese Bedingungen zu erfüllen (siehe lateinamerikanische Partner). Jedoch sollte der Orientierungsrahmen in diese Richtung gehen.
Der Projektausschuss überlegt, ob weitere Kriterien definiert werden sollten, die zur Klarheit beitragen können: Akzeptanz der Kindertaufe, Stärkung des Dienstes von Männern und Frauen sollen in gleicher Weise gefördert werden (Gendergerechtigkeit), Dienst der Kirche an der Gesellschaft, qualifizierte Ausbildung des Theologennachwuchses, regionale Ökumenefähigkeit etc.
Wichtig ist es für das Werk, sich darüber Rechenschaft zu geben.
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