Am 25. November 1981 hatten die Vereinten Nationen eine Deklaration verabschiedet, die fordert, jede Form der Intoleranz und Diskriminierung in religiösen Fragen, zu unterbinden. Auf internationaler Ebene wird es als Recht auf freie Religionsausübung anerkannt. Kein Mensch darf auf Grund seiner religiösen Überzeugungen verfolgt werden. 

Für die Protestanten in der Iglesia Evangélica del Rio de la Plata (IERP) ist diese Erklärung bedeutend. „Wir sind eine Diasporakirche in einem pluralen religiösen Umfeld,“ sagt die Kirchenleitung. „Deshalb ist es wichtig, diese Unterschiede anzuerkennen und jegliche Form der Diskriminierung zu unterbinden.“ Jedoch, so heißt es weiter: „Es ist wichtig zwischen religiöser Freiheit und relgiöser Gleichstellung zu unterscheiden. In Argentinien, Paraguay und Uruguay gibt es religiöse Freiheit. Im Blick auf die religiöse Gleichstellung gibt es noch große Unterschiede. Die Römisch-Katholische Kirche ist in unseren drei Ländern die einzig anerkannte Einrichtung öffentlichen Rechtes. Die protestantischen Kirchen haben einen privatrechtlichen Status und sind dadurch anders behandelt, haben nicht die gleichen Rechte.“

In Argentinein gibt es zur Zeit eine Debatte hinsichtlich der Änderung des bürgerlichen Gesetzbuches, das diese Fragen regelt. Dabei geht es um die Anerkennung der protestantischen Kirchen als Einrichtungen öffentlichen Rechtes. Das ist eine schwierige und komplizierte Fragestellung, mit der sich unsere Kirche derzeit auseinandersetzt,“ heißt es weiter. „In den kommenden Monaten wird man sehen, wohin diese Debatte führt.“

Chile hat ein Gesetz, das die protestantischen Kirchen der römisch-katholischen Kirche gleichstellt. Dort ist sogar der 31. Oktober staatlich geschützter und arbeitsfreier Tag.