Bischof Nowgorodow aus Kasachstan (2 von rechts)

Bischof Juri Nowgorodow von der Ev.-Lutherischen Kirche in der Republik Kasachstan besuchte im Dezember die zentrale im GAW und berichtete ausführlich über das vom kasachischen Präsidenten Nazarbayev am 26. Oktober 2011 unterzeichnete „Gesetz über religiöse Aktivitäten und religiöse Vereinigungen“. Das neue Gesetz zwingt alle in Kasachstan existierenden Religionsgemeinschaften, binnen eines Jahres den Antrag auf erneute Registrierung zu stellen, und beschränkt diese Möglichkeit auf Gemeinschaften mit mindestens 50 Mitgliedern. Wird eine Gemeinschaft nicht erneut registriert, so ist es ihr verboten, religiöse Literatur im Land zu veröffentlichen, nach Kasachstan zu importieren oder dort zu verbreiten. Einige Bestimmungen des neuen Gesetzes erscheinen offen für Interpretationen. Sie ermöglichen die strenge Überwachung religiöser Aktivitäten, zwingen Missionare zur jährlichen Erneuerung ihrer Registrierung und gewähren Behörden weitreichende Befugnis, den Import religiöser Literatur zu gestatten oder zu verbieten. Bischof Nowgorodow äußerte sich besorgt über diese Entwicklungen. „Eigentlich zielt das Gesetz besonders gegen radikale Islamisten, die aber schon immer im Verborgenen gehandelt haben.“ Für die lutherische Kirche wird es nicht einfach, denn um landesweit sich registrieren lassen zu können muss man in jeder Region präsent sein und insgesamt mindestens 5.000 Mitglieder nachweisen können. Das ist unmöglich. Dennoch gibt es einen weg. „Wir werden erst einmal auf der Ebene der Oblasten sechs Gemeinden registrieren, die alle mindestens dann 200 Mitglieder haben werden. Zudem wird die Gemeinde in Astana den Titel der Kirche insgesamt tragen und der Bischof die Gemeinde vor dem Staat repräsentieren.“ Das Ganze ist erneut Gebührenzahlungen verbunden. Alle Kirche, Häuser, Autos müssen erneut registriert werden. Insgesamt kommen auf die kasachische Kirche ca. 13.000 Euro zu.