Eine Delegation aus der Ev.-Lutherischen Kirche in Kirgistan besuchte die GAW-Zentrale in Leipzig und berichtete über die aktuelle Lage der Kirche im land

Rund 1.000 Mitglieder in 13 Gemeinden zählt die lutherische Kirche in Kirgistan – eine kleine Minderheit inmitten einer mehrheitlich muslimisch geprägten Gesellschaft. Für sie war das kirchliche Leben schon bisher von Vorsicht geprägt, doch mit den seit Februar 2025 geltenden Religionsgesetzen hat sich die Lage weiter verschärft.

Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass sich religiöse Gemeinschaften nur noch dann staatlich registrieren lassen können, wenn sie mindestens 500 erwachsene Mitglieder in einer Region nachweisen. Für eine Kirche wie die Lutheraner, die über das Land verstreut sind, bedeutet das eine fast unüberwindbare Hürde. Hinzu kommen zeitlich begrenzte Registrierungen, die alle fünf oder zehn Jahre erneuert werden müssen – jeweils mit aufwendigen Verfahren. Öffentlich predigen darf zudem nur, wer einen staatlich anerkannten theologischen Abschluss besitzt und jährlich von der Religionsbehörde bestätigt wird. Auch das Verteilen religiöser Literatur oder das Abhalten von Freizeiten mit Kindern ist ohne Genehmigung verboten. Verstöße können hohe Geldstrafen nach sich ziehen.

Für die lutherische Kirche bedeutet das: Jede Aktivität steht unter dem Generalverdacht missionarischer Arbeit – Mission ist im Land verboten. Besonders spürbar wird dies in der Jugendarbeit. Offiziell darf nur ausgebildetes Fachpersonal religiöse Kinderprogramme leiten, eine Ausbildung, die es in Kirgistan kaum gibt. Deshalb laufen Sommerfreizeiten am Issyk-Kul-See vorsichtig als „Ferien“ – auch wenn dort in diesem Jahr immerhin 200 Kinder und 100 Jugendliche teilnahmen. Doch die Organisatoren handeln im Wissen, dass jede religiöse Prägung als Gesetzesverstoß gewertet werden könnte.

Auch sozialdiakonisches Engagement ist heikel. Hilfeleistungen werden schnell als versteckte Mission interpretiert. Um Projekte rechtlich abzusichern, gründet die Kirche daher neutrale NGOs. Dennoch betreibt sie zwei wichtige Einrichtungen: ein Seniorenheim in Winogradnoje und ein Kinderhaus für Menschen mit Behinderungen in Wasiliewka. Beides ist in der Bevölkerung hoch angesehen.

Das Umfeld verändert sich parallel deutlich. Seit der Unabhängigkeit hat der Islam im Land eine starke Wiederbelebung erlebt: Die Zahl der Moscheen stieg von 39 Mitte der 1990er-Jahre auf mehr als 2.000 innerhalb von zwei Jahrzehnten, finanziert nicht selten aus arabischen Staaten. Im Alltag zeigt sich das durch religiösere Praktiken, neue Bildungszentren und sichtbare Symbole wie Kopftücher, die vor wenigen Jahren noch selten waren. Gleichzeitig bleibt der Islam in Kirgistan pluralistisch und überwiegend gemäßigt. Der Staat versucht, einerseits den hanafitischen Islam als „gesellschaftsstabilisierend“ zu fördern, andererseits radikale Strömungen zu kontrollieren – zuletzt etwa durch ein Verbot von Vollverschleierungen im öffentlichen Raum.

Für kleine christliche Minderheiten wie die Lutheraner jedoch wird das Leben unter den neuen Gesetzen zunehmend schwieriger. Kirchliche Arbeit ist nur mit äußerster Vorsicht möglich, jede öffentliche Aktivität muss genau abgewogen werden. Unterstützung erhält die Kirche weiterhin vom Gustav-Adolf-Werk, das Gemeindeaufbau und Sozialprojekte fördert. Ohne diese Hilfe wäre ihr Bestehen fraglich.

Fazit: In Kirgistan zeigt sich ein doppeltes Spannungsfeld: Während der Islam im Alltag sichtbarer und politisch bedeutsamer wird, schränken restriktive Gesetze die Religionsfreiheit ein. Für die lutherische Kirche mit ihren wenigen hundert Mitgliedern stellt sich damit die existentielle Frage: Wie lange kann sie unter diesen Bedingungen überleben?