Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verbürgt in ihrem Artikel 18 die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht ist und war keineswegs selbstverständlich. davon können evangelische Glaubensgeschwister wie in Tschechien erzählen. Nach dem Tode von Jan Hus im Jahre 1415 bis zum Jahr 1620 war die Bevölkerung von der Reformatorischen Bewegung geprägt. Weitgehende Landstriche waren evangelisch. Die Niederlage im 30-jährigen Krieg und der Sieg der katholischen Habsburger veränderte alles. Für viele hieß es, die Heimat zu verlassen, zu konvertieren oder als Geheimprotestanten versuchen zu überleben. So war es in Libis in Mittelböhmen. Hier konnte sich der Geheimprotestantismus durch die gesamte Zeit der Gegenreformation halten. Nach dem Erlass der Toleranzpatents durch Kaiser Joseph II im Jahre 1781 wählten sie die lutherische Konfession. Einige Jahre später wechselten sie zur reformierten Kirche. Gegen viele Widerstände der Obrigkeit gelang es der Gemeinde, ihr Toleranzbethaus schließlich zu bauen. Im Jahre 1792 wurde es geweiht.
Heute gehören der evangelischen Gemeinde ca. 200 Gemeindemitglieder an. Zum Gottesdienst kommen zwischen 20 und 30 Personen. Die Region ist sehr stark säkularisiert. Viele Menschen lassen sich kaum für Glaubensfragen gewinnen.
Und dennoch ist es gerade in solchen Gesellschaften notwendig, dass auch kleine Kirche das Recht auf Religionsausübung leben. Zudem gibt es kaum andere gesellschaftlichen Gruppe, die nach Umfang und Qualität sich so stark für andere Menschen engagiere. Wer könnte das übernehmen, wenn nicht Kirchen. Vom Glauben her tun sie viel dazu bei, Gesellschaften zu humanisieren.
Kommentare