„In finanzieller Hinsicht sind unsere Gemeinden in Kasachstan an ihre Grenzen gekommen,“ schreibt Bischof Novgorodow von der Lutherischen Kirche in Kasachstan. „Das hängt mit der Neuregistrierung des Eigentums zusammen, das das neue Religionsgesetz vom 25. Oktober 2011 forderte.“ Dank der Hilfe der Nordkirche, des Martin Luther Bundes und des GAW ist es gelungen, in einer ersten großen Anstrengung die Gemeinden der Kirche durch die neuregistrierung rechtlich zu schützen. Jetzt ist jedoch ein neues Problem aufgetaucht. „Der Grund liegt in einer juristischen Feinheit,“ schreibt der Bischof. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes forderte der Staat nicht, dass die Bethäuser der Kirche im staatlichen Register als „Bethaus“ bezeichnet wurde. Es genügte das reine Eignetumsrecht. Einige der Bethäuser wurden lediglich als Wohnhäuser registreirt. Der Staat fordert jetzt die Registrierung als Sakralbau. Neben dem bürokratischen Aufwand ist es wieder eine Kostenfrage. Ein weiteres Problem sind die Bebauungspläne der jeweiligen Gegend. Hier ist besonders die Gemeinde in der Hauptstadt Astana betroffen. Ziel ist es, das Gelände der Kirche zu kaufen, um geschützt zu sein. Mit der Nordkirche, dem MLB und der kasachsischen Kirche werden wir dafür sorgen, dass die Gemeinde in Astana ihr Gebäude mit dem Grundstück behalten kann.
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