Bis zum 13. Oktober will die Regierung in Spanien auf die Anfrage des linken Abgeordneten Gaspar Llamazares vom 2. August diesen Jahres geben, wie sie sich zur Frage der Pensionszahlungen für die evangelischen Pastoren verhalten will. Der Strassburger Menschenrechtsgerichtshof hatte in seiner Urteilsverkündung Anfang des Jahres eine Gleichbehandlung mit den katholischen Priestern angemahnt. Bis jetzt ist jedoch noch nichts geschehen. Eigentlich hätte sie innerhalb eines Monats eine Antwort geben müssen. „Wann und wie gedenkt die Spanische Regierung an alle Geistlichen und die Witwen aller religiösen Minderheiten das volle Recht auf Pensionszahlungen einzuräumen, wie das Strassburger Gericht in seinem Urteil in diesem Jahr gefordert hat? Hier wurde Spanien verurteilt auf Diskriminierung im Vergleich zu den katholischen Priestern.,“ schrieb der Abgeordnete an die Regierung.
Gespannt sind wir, wie die Auseinandersetzung ausgehen wird. Für unsere Partnerkirche ist dieses eine existentielle Frage. Sollte der Staat endlich Verantwortung für die Pastoren übernehmen, dann wäre der Haushalt der Kirche sehr entlastet und man könnte sich den Aufgaben widmen, die dem Aufbau der Gemeinden dient.
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